Das am 1. Oktober 1997 unterzeichnete Doppelbesteuerungsabkommen mit Slowenien, dessen Kundmachung im BGBl bei Redaktionsschluss noch in Vorbereitung war1)), wird gem seinem Art 29 Abs 2 am 1. Februar 1999 in Kraft treten und (rückwirkend) erstmals auf das am 1. Jänner 1999 beginnende Steuerjahr Anwendung finden. Die nachstehende Übersicht enthält die wichtigsten Grundzüge des neuen Abkommens.
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