Das am 17. 6. 2003 in Wien unterzeichnete DBA zwischen Österreich und Algerien ist am 1. 12. 2006 in Kraft getreten. Das neue Abkommen erlangte gem seinem Art 29 hinsichtlich Abzugsteuern für Beträge, die ab diesem Zeitpunkt gezahlt oder gutschrieben wurden, bzw hinsichtlich veranlagter Steuern ab dem Steuerjahr 2006 bzw für Wirtschaftsjahre, die im Jahr 2006 begonnen haben, erstmals Wirksamkeit. Die nachstehende Übersicht enthält die wichtigsten Grundzüge des neuen Abkommens sowie eine Gegenüberstellung mit dem OECD-MA.
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