Internationales Steuerrecht / Abkommensrecht, Außensteuerrecht, EU-Recht

Doppelbesteuerungsabkommen Österreich-Armenien

MR Dr. Heinz Jirousek

Das DBA zwischen Österreich und Armenien wurde am 27. 2. 2002 in Wien unterzeichnet. Es wird gem seinem Art 28 Abs 2 voraussichtlich ab dem Steuerjahr 2003 erstmals Wirksamkeit erlangen. Auf eine Übergangsregelung vom alten Abkommen mit der Sowjetunion1)wurde verzichtet, da sich Armenien nicht (mehr) an dieses alte Abkkommen gebunden erachtet2). Die nachstehende Übersicht enthält die wichtigsten Grundzüge des neuen Abkommens.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2002/278

01.04.2002
Heft 7/2002
Autor/in
Heinz Jirousek

MR i.R. Hon.-Prof. Dr. Heinz Jirousek war langjähriger Leiter der Abteilung für Internationales Steuerrecht im BMF und Senior Researcher am Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht an der WU Wien.