Das DBA zwischen Österreich und Armenien wurde am 27. 2. 2002 in Wien unterzeichnet. Es wird gem seinem Art 28 Abs 2 voraussichtlich ab dem Steuerjahr 2003 erstmals Wirksamkeit erlangen. Auf eine Übergangsregelung vom alten Abkommen mit der Sowjetunion1)wurde verzichtet, da sich Armenien nicht (mehr) an dieses alte Abkkommen gebunden erachtet2). Die nachstehende Übersicht enthält die wichtigsten Grundzüge des neuen Abkommens.
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