Am 2. 7. 2009 wurde in Wien ein DBA zwischen Österreich und Bahrain unterzeichnet. Das neue Abkommen, das frühestens ab dem Steuerjahr 2010 in Wirksamkeit treten könnte, wird nunmehr dem Ratifikationsverfahren unterzogen. Es ist das erste österr DBA, welches den neuen OECD-Standard der Transparenz und Amtshilfebereitschaft übernommen hat und somit das Bankgeheimnis als Ablehnungsgrund für die Leistung von Auskunftsamtshilfe ausschließt. Die nachstehende Übersicht enthält die wichtigsten Grundzüge des neuen Abkommens sowie eine Gegenüberstellung mit dem OECD-MA.
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