Am 30. 6. 2016 wurde ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und Vermögen unterzeichnet.1 Das Abkommen ist am 1. 3. 2017 in Kraft getreten und findet gem seines Art 28 Abs 2 erstmals ab dem Steuerjahr 2017 Anwendung. Die nachstehende Übersicht enthält die wichtigsten Grundzüge des neuen Abkommens sowie eine Gegenüberstellung mit dem OECD Musterabkommen (OECD MA) idF 2014.
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