Am 8. 6. 2018 wurde zwischen der Republik Österreich und der Republik Kosovo ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung samt Protokoll (DBA) unterzeichnet.1 Das DBA ist gem seinem Art 27 Abs 1 mit 28. 12. 2018 in Kraft getreten und findet gem seinem Art 27 Abs 2 erstmals ab dem Steuerjahr 2019 Anwendung. Die nachstehende Übersicht enthält die wichtigsten Grundzüge des neuen DBA sowie eine zusammenfassende Gegenüberstellung mit dem OECD Musterabkommen (OECD-MA) idF 2014. Das DBA wird vom MLI2 nicht erfasst.
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