Am 21. 9. 2000 wurde in Wien auf Außenministerebene das DBA mit Kroatien unterzeichnet. Das DBA wird gem seinem Art 28voraussichtlich ab dem Steuerjahr 2002 erstmals Wirksamkeit erlangen. Damit wird der abkommenslose Zustand mit einem wichtigen österr Wirtschaftspartnerstaat beendet. Bis zum Wirksamkeitsbeginn des DBA allenfalls noch eintretende Fälle von Doppelbesteuerungen könnten - wie bisher - nur im Wege von Ausnahmegenehmigungen gem§ 48 BAOgelöst werden. Die nachstehende Übersicht enthält die wichtigsten Grundzüge des neuen Abkommens.
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