Internationales Steuerrecht / Abkommensrecht, Außensteuerrecht, EU-Recht

Doppelbesteuerungsabkommen Österreich-Usbekistan

MR Dr. Heinz Jirousek

Das am 14. 6. 2000 in Taschkent unterzeichnete Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Usbekistan wird gem seinem Art 29 Abs 2voraussichtlich ab dem Steuerjahr 2002 erstmals Wirksamkeit erlangen. Die Anwendung auf das Jahr 2001 käme nur dann in Betracht, wenn es gelingen sollte, den Austausch der Ratifikationsurkunden noch im Dezember 2000 zu bewerkstelligen. Die nachstehende Übersicht enthält die wichtigsten Grundzüge des neuen Abkommens.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2000/1006

15.10.2000
Heft 20/2000
Autor/in
Heinz Jirousek

MR i.R. Hon.-Prof. Dr. Heinz Jirousek war langjähriger Leiter der Abteilung für Internationales Steuerrecht im BMF und Senior Researcher am Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht an der WU Wien.