Am 22. 9. 2003 wurde in Abu Dhabi ein DBA zwischen Österreich und den Vereinigten Arabischen Emiraten unterzeichnet. Das Abkommen wird voraussichtlich ab dem Steuerjahr 2005 Wirksamkeit erlangen. Die nachstehende Übersicht enthält die wichtigsten Grundzüge des neuen Abkommens.
Das DBA gilt in sachlicher Hinsicht (Art 2) für Steuern vom Einkommen. Art 2 Abs 4 enthält die übliche automatische Anpassungsklausel hins künftiger Steuern gleicher oder ähnlicher Art, die nach der Unterzeichnung des Abkommens erhoben werden.
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