(Fellner, SWI 7/2008, S. 310)
Ab 1. 8. 2008 unterliegen Erwerbe inländischer Grundstücke von Todes wegen sowie Grundstücksschenkungen der Grunderwerbsteuer. Gleichzeitig können solche Erwerbsvorgänge auch einer ausländischen Erbschafts- und Schenkungssteuer unterliegen. Dabei stellt sich lt Fellner - am Beispiel Deutschlands - einerseits die Frage, ob die Grunderwerbsteuer auf die im anderen Staat erhobene Erbschafts- und Schenkungssteuer angerechnet werden kann; andererseits ist zu beurteilen, ob die (verbliebenen) DBA auf die Grunderwerbsteuer anzuwenden sind.
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