Der nachstehende Beitrag widmet sich der Frage, ob in einer unterjährigen Schlussbilanz einer großen GmbH eine gesetzliche Rücklage aus dem Periodenüberschuss dotiert und ausgewiesen werden kann.
Eine große GmbH iSd § 221 Abs 3 UGB wurde mit Stichtag zum 31. Dezember 2008 umgegründet. Die Umgründung (Abspaltung zur Neugründung) hatte ua zur Folge, dass der Jahresabschluss der im Zuge der Spaltung neu gegründeten GmbH zum 31. Dezember 2009 - das war der erste Abschlussstichtag der neu gegründeten GmbH nach erfolgter Spaltung - aufgrund der Bestimmung des § 221 Abs 4 Z 2 UGB nach überwiegender Ansicht noch keiner gesetzlichen Prüfungspflicht unterlag.1
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