(Kaufmann, ÖStZ 2009/419, S. 202)
Eine der Voraussetzungen der Firmenwertabschreibung gem § 9 Abs 7 KStG ist der Erwerb einer unmittelbaren Beteiligung an der betriebsführenden Körperschaft. Hält der Verkäufer die zu veräußernde Beteiligung nur mittelbar über eine Holdinggesellschaft, stellt sich die Frage, wie der Verkäufer die Beteiligung an der betriebsführenden Körperschaft direkt "erwerben" kann. In der Praxis wird als Lösungsmodell die Downstream-Abspaltung der Beteiligung an der betriebsführenden Körperschaft angeboten, mit dem sich der Beitrag befasst.
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