Info aktuell / Finanzverwaltung

DPMG: BMF veröffentlicht technische Vorgaben und Strukturen zur Übermittlung von Meldungen

Bearbeiter: Dr. David Orzechowski, BSc. (WU) / Martin Reiter, BA, MA

Das Digitale Plattformen-Meldepflichtgesetz (DPMG)1 verpflichtet Plattformbetreiber zur Meldung bestimmter Informationen, die auf den Plattformbetreiber, die Plattform sowie auf der Plattform tätige Anbieter bezogen sind.2 Die vom Anwendungsbereich erfassten Plattformbetreiber haben ihre Meldungen für den Meldezeitraum 2023 bis zum 31. 1. 2024 beim Finanzamt Österreich abzugeben.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2023/399

22.08.2023
Heft 15-16/2023