Artikelrundschau August 2023 - Teil 1 / (Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, Verwaltungsverfahren; Insolvenzrecht

DPMG: BMF veröffentlicht technische Vorgaben und Strukturen zur Übermittlung von Meldungen (Orzechowski, ÖStZ 2023/399, S. 391)

MMag. Maria Gold-Tajalli / Eva Pichler-Rohrhofer, MA

Das Digitale Plattformen-Meldepflichtgesetz (DPMG) verpflichte Plattformbetreiber zur Meldung bestimmter Informationen, die auf den Plattformbetreiber, die Plattform sowie auf der Plattform tätige Anbieter bezogen sind. Die vom Anwendungsbereich erfassten Plattformbetreiber hätten ihre Meldungen für den Meldezeitraum 2023 bis zum 31. 1. 2024 beim Finanzamt Ö abzugeben.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2023/587

24.11.2023
Heft 21/2023