In der Entscheidung 2 Ob 331/98k vom 17. 12. 1998, veröffentlicht in RdW 1999, 474 1), und ÖBA 1999, 650, war der Fall zu beurteilen, dass ein von einer Bank finanzierter Liegenschaftsankauf aufgehoben wird und der Käufer (der Kreditnehmer) in Konkurs fällt. Nach Ansicht des OGH steht der vom Verkäufer zurückbezahlte Kaufpreis dann nicht der Bank, sondern der Konkursmasse zu. Der Beitrag übt Kritik an dieser Entscheidung und geht auch auf die - in der Praxis häufiger vorkommende - Fallvariante ein, dass die Bank im Zuge der Weiterveräußerung durch den späteren Gemeinschuldner Befriedigung erhält.
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