Wirtschaftsrecht

Drittfinanzierter Liegenschaftsverkehr: Stellung der Bank vor der Verbücherung der Hypothek

Raimund Bollenberger

Bei der Finanzierung des Ankaufs einer Liegenschaft wird die Kreditvaluta (der Kaufpreis) dem Verkäufer häufig ausgezahlt, bevor die Eintragung des Eigentums des Käufers (Kreditnehmers) und der Hypothek der Bank im Grundbuch erfolgt. Der Beitrag untersucht die Rechte der Bank, wenn die Begründung der Hypothek wegen eines Konkurses des Käufers unterbleibt. Der Autor vertritt die Ansicht, dass der Bank ein Zurückbehaltungsrecht an der Ankaufsurkunde und im Fall des Erwerbes unbelasteten Eigentums durch die Masse ein Bereicherungsanspruch zustehen.

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Artikel-Nr.
RdW 1996, 199

15.05.1996
Heft 5/1996
Autor/in
Raimund Bollenberger

Dr. Raimund Bollenberger † war Rechtsanwalt und Professor am Institut für Zivil- und Unternehmensrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien.

Publikationsauswahl:
Gemeinsam mit Koziol und P. Bydlinski KBB5 (2017); Bekämpfung der Inanspruchnahme von Bankgarantien im Lichte aktueller Judikatur, ÖBA 2017, 468; Änderung von Bankverträgen im Massengeschäft, ÖBA 2017, 741.