Besprechung von OLG Düsseldorf I-6 U 50/17
Das OLG Düsseldorf1 hat sich als erstes Oberlandesgericht mit der außervertraglichen Haftung von Ratingagenturen gegenüber Anlegern, der sogenannten Dritthaftung,2 auch nach der einschlägigen "supranationalen" Grundlage (Art 35a EU-RatingVO)3 beschäftigt.4 Es beschränkt Anlegeransprüche gemäß dieser Norm auf Emissionsratings5 (unten 2.) und verneint außerdem die "quasi-vertragliche" Dritthaftung für Emittentenratings nach deutschem Zivilrecht (unten 3.). Auch für das österreichische Recht hat das größtenteils überzeugende Urteil mE richtungsweisende Bedeutung.
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