Wirtschaftsrecht

Drittkredit, Gesellschaftersicherheit und Kapitalersatzrecht

Martin Karollus

In der Praxis ist derzeit umstritten, welche Rechtsfolgen bei der kapitalersetzenden Besicherung von Drittkrediten eintreten: Einige Masseverwalter stellen sich auf den Standpunkt, dass auch der außenstehende Kreditgeber insofern in seinen Rechten beschränkt werde, als er vorrangig Befriedigung beim Gesellschafter-Sicherheitengeber suchen müsse und im Konkurs der Gesellschaft lediglich den Ausfall verlangen könne. Im nachstehenden Beitrag wird demgegenüber gezeigt, dass Drittkreditgeber keinen Beschränkungen unterliegen.

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Artikel-Nr.
RdW 1996, 4

15.01.1996
Heft 1/1996
Autor/in
Martin Karollus

o. Univ.-Prof. Mag. Dr. Martin Karollus ist stellvertretender Vorstand des Instituts für Unternehmensrecht an der Johannes Kepler Universität Linz. Er ist Autor von über 250 Publikationen, vor allem zum Zivilrecht, Unternehmensrecht und Gesellschaftsrecht.

Publikationen:
Kommentierung des EKEG, in: Buchegger, Österreichisches Insolvenzrecht Kommentar. Erster Zusatzband, 2009; Kommentierung zu den unionsrechtlichen Vorgaben für das Aktienrecht, zu § 1, zu § 47a, zu § 48, zu §§ 65–66a AktG, zu § 254 AktG, zu §§ 259-273 AktG, in Artmann/Karollus, Kommentar zum Aktiengesetz, 6. Aufl (ab 2018); Kommentierung zu §§ 38–40 UGB, in Artmann, Kommentar zum UGB, 3. Aufl (2019); Beitrag zu Gesellschaftsformen für Ärzte und Zahnärzte, in Resch/Wallner, Handbuch Medizinrecht, 3. Aufl (2020).