Portfoliodividenden tatsächlich erst mit 18. 6. 2009 steuerpflichtig?
Mit dem Budgetbegleitgesetz 2009 (nachfolgend: BBG 2009)1 wurde die Regelung des § 13 Abs 2 KStG abgeändert. Einer eigennützigen Privatstiftung zufließende Beteiligungserträge aus Drittstaaten unterliegen bei einem Beteiligungsausmaß von unter 10 % nunmehr jedenfalls der Körperschaftsteuer auf Ebene der Privatstiftung.2 Der folgende Beitrag geht der Frage nach, ob § 13 Abs 2 KStG idF BBG 2009 mangels gesonderter Übergangsbestimmungen bereits rückwirkend für das gesamte Veranlagungsjahr 2009 Anwendung findet oder ob sich eine Steuerpflicht für diese Portfoliodividenden3 erst - wie von der Finanzverwaltung4 vertreten - für Zuflüsse ab dem Inkrafttretensdatum der abgeänderten Norm (18. 6. 2009) ergibt.
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