Wirtschaftsrecht

Durchbrechung der Haftungsbegrenzungen des Montrealer Übereinkommens

Hon.-Prof. RA Mag. Dr. Peter Csoklich

Zugleich eine Anmerkung zu OGH 7 Ob 111/12t1, 10 Ob 47/12b und 7 Ob 188/12s

Durch das Montrealer Übereinkommen (MÜ) ist das Haftungssystem des Luftfrachtführers im internationalen Flugverkehr revolutioniert worden: So wurde nicht nur für Personenschäden bis zum Betrag von (ursprünglich 100.000 SZR des Internationalen Währungsfonds, jetzt:) 113.100 SZR2 quasi eine Erfolgshaftung ohne Entlastungsmöglichkeit des Luftfrachtführers vorgesehen,3 sondern hinsichtlich Güterschäden eine Haftungsbegrenzung von (ursprünglich 17 SZR/kg, jetzt:) 19 SZR/kg 2 bei jedem Grad des Verschuldens geschaffen, dh dass der Luftfrachtführer für Verlust oder Beschädigung des beförderten Gutes auch bei grober Fahrlässigkeit, ja selbst bei Vorsatz nur bis zu diesem Betrag haftet.4 Diese Regelung ist von Beginn an auf Kritik gestoßen;5 die Praxis zeigt aber, dass das rechtspolitische Ziel dieser Regelung, nämlich aufwendige und teure (Versicherungsregress-)Streitigkeiten zu vermeiden,6 erreicht wurde: Denn tatsächlich ist die Zahl der Gerichtsverfahren über den Ersatz von Güterschäden bei Lufttransporten deutlich zurückgegangen.

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Artikel-Nr.
RdW 2013/326

17.06.2013
Heft 6/2013
Autor/in
Peter Csoklich

RA Mag. Dr. Peter Csoklich studierte Rechtswissenschaft und Betriebswirtschaft in Wien; seit 1993 Partner in der Doralt Seist Csoklich Rechtsanwaltspartnerschaft; Mitglied des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer Wien; Honorarprofessor an der Wirtschaftsuniversität Wien; Vertreter des ÖRAK in CCBE-Arbeitsgruppen, ua zum Europäischen Vertragsrecht.

Publikationen:

Zahlreiche Publikationen auf dem Gebiet des Handels- und Gesellschaftsrechts, etwa International Encyclopedia of Transport Law – Austria2 (gemeinsam mit Jesser), in: International Encyclopedia of Law (2008); Kommentar zu den österr. Parallelbestimmungen zu §§ 63-65, 72–75 dAktG, in: Münchner Kommentar zum Aktiengesetz3 (2008-2012); Kommentierung der §§ 67-70 AktG in Doralt/Nowotny/Kalss, Kommentar zum Aktiengesetz2 (2012); Kommentierung der §§ 407–451 UGB, AÖSp, CMR, in: Jabornegg/Artmann, UGB-Kommentar2 (2010).