Info aktuell / Finanzverwaltung

E-Mail-Ansuchen bei Finanz(straf)behörden über Corona-Postkorb bis Jahresende möglich

Bearbeiterin: Sabine Sadlo

Aufgrund von Verlängerungen der beiden Corona-Verordnungen zu elektronischen Eingaben (mit BGBl II 2020/359 vom 13. 8. 2020 und BGBl II 2020/416 vom 29. 9. 2020) werden bestimmte Anbringen iZm

steuerlichen Erleichterungen aufgrund des Coronavirus (siehe ÖStZ 2020/216) undZahlungserleichterungsansuchen oder Nichtfestsetzung oder Herabsetzung von Säumniszuschlägen betreffend nicht fristgerecht entrichtete Finanzstrafen wegen wirtschaftlichen Notlagen aufgrund der Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2020/694

21.10.2020
Heft 20/2020