Der OGH (27. 5. 2020, 8 ObA 18/20k) hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, ob bei einem RA-Substituten ein Dienstverhältnis aus arbeitsrechtlicher Sicht entstehen kann. Der Beitrag erläutert die Entscheidung und zeigt die Besonderheiten aus lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlicher Sicht auf.
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