(Schuchter, taxlex 6/2008, S. 229)
Das StiftEG hält für Zuwendungen an privatrechtliche Stiftungen und vergleichbare Vermögensmassen an der StiftESt fest, wenngleich die ErbSt und SchenkSt ab 1. 8. 2008 nicht mehr erhoben werden. Im Beitrag werden die Eckpunkte der neuen Steuer dargestellt.
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Dr. Christa Lattner ist Leiterin der Gruppe Materielles Steuerrecht und der Abteilung Gebühren und Verkehrsteuern im Bundesministerium für Finanzen.