Info aktuell / Gesetzgebung

Eckpunkte des angekündigten "Teuerungsentlastungspaketes"

Bearbeiterin: Sabine Sadlo

Erste Details des großen Entlastungspaketes zur Abfederung der hohen Inflationsrate wurden am 14. 6. 2022 von der Regierung medial präsentiert bzw sind die geplanten Eckpunkte nun weiters durch die Punktation im Ministerratsvortrag vom 15. Juni 2022 bekannt (https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:e9ea8fa3-862d-4d82-a4d3-10616144733d/22_14_mrv.pdf):

Eine Kombination aus Nachholeffekten der COVID-Pandemie, globaler Lieferkettenprobleme sowie der russischen Invasion in der Ukraine hat auf der ganzen Welt zu massiven Preissteigerungen geführt. Die Inflationsrate in Österreich betrug im Mai gemäß Statistik Austria Schnellschätzung 8 % im Vergleich zum Vorjahresmonat. Für das Gesamtjahr 2022 wird eine Inflationsrate von 7,5 % und für 2023 von 5 % erwartet. Damit ist die österreichische Bevölkerung mit den höchsten Preissteigerungen seit mehr als 40 Jahren konfrontiert. Die Bundesregierung hat zur Abfederung bereits zwei Maßnahmenpakete mit einem Gesamtvolumen von rd 4 Mrd € geschnürt (vgl ÖStZ 2022/142). Nachdem die Inflation weiter ansteigt und sich in breiteren Bereichen des täglichen Lebens niederschlägt, wird die Bundesregierung mit dem "Maßnahmenpaket gegen Teuerung" zur Stärkung der Kaufkraft aller Menschen und Unternehmen in Österreich sowie zur Vermeidung sozialer Härten zusätzlich mit einem Gesamtvolumen von über 28 Mrd € bis 2026 unterstützen. Durch kurzfristig wirksame Maßnahmen [im Sommer/Herbst] werden die Bevölkerung und Unternehmen für 2022 mit über 6 Mrd € entlastet, um die Kaufkraft trotz der aktuellen Inflationsspitzen zu sichern und soziale Härten zu vermeiden. Gleichzeitig werden in Österreich [ab Anfang des nächsten Jahres] erstmalige strukturelle Maßnahmen umgesetzt, damit der hohe Lebensstandard und die Qualität auch trotz der in den nächsten Jahren erwarteten anhaltend höheren Preise gesichert wird.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2022/349

30.06.2022
Heft 13/2022