Personen- und Kapitalgesellschaften können eine Erhöhung ihres Kapitals beschließen und neue Gesellschafter zur Stärkung ihres Eigenkapitals zulassen. Kapitalgesellschaften folgen dem Trennungsprinzip,1 Personengesellschaften dem Durchgriffsprinzip.2 Kapitalerhöhungen durch Gesellschaftereinlagen neuer Gesellschafter lösen bei Personen- und Kapitalgesellschaften in den Ertragsteuern (Einkommen- und Körperschaftsteuer) unterschiedliche Folgen aus.
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