Personen- und Kapitalgesellschaften könnten eine Erhöhung ihres Kapitals beschließen und neue Gesellschafter zur Stärkung ihres Eigenkapitals zulassen. Kapitalgesellschaften würden dem Trennungsprinzip, Personengesellschaften dem Durchgriffsprinzip folgen. Kapitalerhöhungen durch Gesellschaftereinlagen neuer Gesellschafter würden bei Personen- und Kapitalgesellschaften in den Ertragsteuern (Einkommen- und Körperschaftsteuer) unterschiedliche Folgen auslösen.
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