(Bertl/Fröhlich, RWZ 2008/63, S. 173)
Zusammenfassend halten die Autoren ua fest, dass die Unterscheidung zwischen Eigen- und Fremdkapital in den IFRS weitgehend anhand eines einzigen Kriteriums, der Zahlungsverpflichtung, erfolgt. Um zu vermeiden, dass bestimmte Rechtsformen aufgrund dieser Abgrenzung überhaupt kein Eigenkapital ausweisen, wurde mit April 2008 eine Sonderregelung für kündbare Instrumente geschaffen, die einen anteiligen Anspruch auf das Reinvermögen der Gesellschaft vermitteln. Da die Voraussetzungen dafür sehr eng geregelt wurden, sei in der Praxis nur mit einem geringen Anwendungsbereich zu rechnen.
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