Steuerrecht

Eigenkapital und Verlustausgleich bei kapitalistischen Mitunternehmern - § 23a EStG ab 1. 1. 2016

Univ.-Prof. Dr. Reinhold Beiser

Die Steuerreform 2015/2016 begrenzt den Verlustausgleich für natürliche Personen als kapitalistische Mitunternehmer nach § 23a EStG. Eine systemkonsistente Anwendung im Zusammenspiel von Unternehmensrecht und Ertragsteuerrecht (Rechnungslegung nach §§ 189 ff UGB auf Ebene der Gesellschaft oder eines Geschäftsherrn mit Stillen, Haftung und Entnahmen nach Gesellschaftsrecht einerseits und andererseits Durchgriffsprinzip, Hinzurechnungsregel, Sonderbetriebsvermögen und Gewinnermittlung nach § 5 EStG im Ertragsteuerrecht) ist eine große Herausforderung. Das zeigen die Beispiele zu folgenden Themen:

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Artikel-Nr.
RdW 2016/167

23.03.2016
Heft 3/2016
Autor/in

Univ.-Prof. i.R. Dr. Reinhold Beiser lehrte am Institut für Unternehmens- und Steuerrecht an der Universität Innsbruck.

Publikationen:
Steuern – Ein systematischer Grundriss (21. Auflage, 2023) sowie weitere Bücher und zahlreiche Artikel in Fach­zeit­schriften.