Bei den eigenkapitalersetzenden Gesellschafterdarlehen1) geht es vereinfacht dargestellt um die Problematik, daß ein Gesellschafter in einer Unternehmenskrise die Gesellschaft dadurch am Leben zu erhalten versucht, daß er dem Unternehmen anstatt des nötigen Eigenkapitals zur Sanierung ein Darlehen zur Verfügung stellt. Zeichnet sich nun der Zusammenbruch des Unternehmens ab, so könnte der Gesellschafter aufgrund seines Wissensvorsprunges entweder kurz vorher das Darlehen abziehen oder aber das Darlehen im Konkurs als Konkursforderung geltend machen und etwaige Sicherheiten verwerten.
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