Steuerrecht Aktuell

Ein Abriss von Gebäuden in der Unternehmens- und Steuerbilanz - der OGH bestätigt die Aufgabe der Opfertheorie

Univ.-Prof. Dr. Reinhold Beiser

Werden Gebäude abgerissen und neue Gebäude errichtet, stellt sich die Frage, wie Restbuchwerte und Abbruchkosten des Altbestandes in einer Rechnungslegung nach §§ 189 ff UGB zu erfassen sind. Greift für Restbuchwerte, Abbruch- und Entsorgungskosten eine Aktivierungspflicht, ein Aktivierungswahlrecht oder ein Aktivierungsverbot? Spielt es eine Rolle, ob die abgerissenen Gebäude noch nutzbar sind oder ob der Abriss nach einer langen Nutzung oder kurz nach einer Anschaffung eines bebauten Grundstückes erfolgt?

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2021/694

30.09.2021
Heft 19/2021
Autor/in

Univ.-Prof. i.R. Dr. Reinhold Beiser lehrte am Institut für Unternehmens- und Steuerrecht an der Universität Innsbruck.

Publikationen:
Steuern – Ein systematischer Grundriss (21. Auflage, 2023) sowie weitere Bücher und zahlreiche Artikel in Fach­zeit­schriften.