Artikelrundschau September 2021 - Teil 2 / Gesellschafts- und Unternehmensrecht, nationale und internationale Rechnungslegung / Bilanzierung

Ein Abriss von Gebäuden in der Unternehmens- und Steuerbilanz - der OGH bestätigt die Aufgabe der Opfertheorie (Beiser, ÖStZ 2021/694, S. 525)

MMag. Maria Gold-Tajalli / Mag. Franz Proksch

Werden Gebäude abgerissen und neue Gebäude errichtet, stelle sich die Frage, wie Restbuchwerte und Abbruchkosten des Altbestandes in einer Rechnungslegung zu erfassen seien. Fraglich sei, ob ein Aktivierungswahlrecht oder ein Aktivierungsverbot greife und ob es eine Rolle spiele, ob die abgerissenen Gebäude noch nutzbar sind oder ob der Abriss nach einer langen Nutzung oder kurz nach einer Anschaffung eines bebauten Grundstückes erfolgt. Beiser entwickelt systematisch und teleologisch konsistente Lösungen.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2021/811

12.11.2021
Heft 22/2021