Artikelrundschau / (Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, Insolvenzrecht

Ein Beitrag zur Vermeidung nicht sinnvoller Berufungen gegen Nebengebührenbescheide

Dr. Eva Drauschbacher / Dr. Christa Lattner / Zeitraum: April 2009 - Teil I

(Wallner, UFSaktuell, 4/2009, S. 102)

Bescheide, mit denen Anspruchszinsen bzw Säumniszuschläge festgesetzt werden, sind lt Wallner nicht (mit Aussicht auf Erfolg) mit der Begründung anfechtbar, dass der Bescheid über die Festsetzung der Stammabgabe rechtswidrig sei. Auch für eine Aussetzung der Einhebung (§ 212a BAO) sei eine Berufung gegen die Nebengebührenbescheide unnötig.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2009/566

02.06.2009
Heft 11/2009
Autor/in
Christa Lattner

Dr. Christa Lattner ist Leiterin der Gruppe Materielles Steuerrecht und der Abteilung Gebühren und Verkehrsteuern im Bundesministerium für Finanzen.