Artikelrundschau März 2021 - Teil II / Körperschaftsteuer, Umgründungssteuerrecht, Privatstiftungen, Vereine

Ein Darlehen an eine Schwestergesellschaft ist mangels Fremdüblichkeit eine verdeckte Ausschüttung an die Gesellschafter (Mischkreu/Knesl, BFGjournal 3/2021, S. 100)

Mag. Franz Proksch / Dr. Erik Tajalli

Die Gewährung eines Darlehens an eine Schwestergesellschaft ohne jegliche Sicherheiten zu einem niedrigen Zinssatz stelle eine verdeckte Ausschüttung an die Gesellschafter der darlehensgewährenden GmbH und eine Einlage in die Schwestergesellschaft dar. Zur Haftung für die auf die verdeckte Ausschüttung entfallende Kapitalertragsteuer sei die darlehensgewährende GmbH heranzuziehen.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2021/397

19.05.2021
Heft 10/2021