Die CSRD (RL 2022/2464/EU) sehe vor, dass die Nachhaltigkeitsberichterstattung in Europa auf Basis eigener europäischer Standards zu erfolgen habe. Damit unterscheide sich die Vorgehensweise stark von der bisherigen Praxis, die es erlaubt habe, beliebige Rahmenwerke heranzuziehen bzw ganz auf diese zu verzichten. Bei der Entwicklung der Standards sei - wie in der CSRD vorgesehen - EFRAG beteiligt gewesen. Die eigentlichen Standards (ESRS - European Sustainability Reporting Standards) sollten jedoch als delegierter Rechtsakt von der Europäischen Kommission herausgegeben werden. Kürzlich habe die Kommission einen entsprechenden Entwurf veröffentlicht. Er enthalte vier Standards, die der Sozialberichterstattung zuzuordnen seien. Der Artikel stellt diese überblicksmäßig vor und bezieht sich dabei auf die Anforderungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung, die für große Kapitalgesellschaften gelten.
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