Steuerrecht

Einbringung von betrieblichen Kapitalanteilen gesellschaftsteuerbefreit?

Sabine Kirchmayr / Patrick Knörzer

Gemäß § 22 Abs 3 UmgrStG sind Einbringungsvorgänge von den Kapitalverkehrsteuern und von den Gebühren nach § 33 TP 21 GebG befreit, wenn das zu übertragende Vermögen am Tag des Abschlusses des Einbringungsvertrages länger als zwei Jahre als Vermögen des Einbringenden bestanden hat. Der nachfolgende Beitrag setzt sich kritisch mit der Auffassung des BMF auseinander, die - in Bezug auf die Befreiungsvorschrift nach § 22 Abs 3 UmgrStG - für Betrieb und qualifizierte betriebliche Kapitalanteile den Fristenlauf und damit die Voraussetzungen für § 22 Abs 3 UmgrStG gesondert beurteilt.

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Artikel-Nr.
RdW 2001/524

15.08.2001
Heft 8/2001
Autor/in
Patrick Knörzer

MMag. Dr. Patrick Knörzer ist Assistenzprofessor am Lehrstuhl für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, Internationales und Liechtensteinisches Steuerrecht an der Universität Liechtenstein.

Publikationen:

Publikationen zum österreichischen und liechtensteinischen Steuerrecht; Sonstige Bezüge (2003); Gesellschaftsteuer-Kurzkommentar (2009); Die Besteuerung der liechtensteinischen Stiftung und deren Beteiligter nach der geplanten Revision des liechtensteinischen Steuergesetzes, Liechtensteinische Juristenzeitung 2009, 62.

Sabine Kirchmayr

Univ.-Prof. Dr Sabine Kirchmayr-Schliesselberger ist Vorstand des Instituts für Finanzrecht an der juridischen Fakultät der Universität Wien. Sie ist Steuerberaterin in Wien. Ihre Forschungsschwerpunkte sind öffentliches Haushaltsrecht, Finanzausgleich, Konzern- und Unternehmenssteuerrecht sowie Besteuerung der Kapitalveranlagung.