Steuerrecht

Einbringungen nach dem Umgründungssteuergesetz auf dem Prüfstand

Werner Wiesner

Teil 1

Neue Abgabengesetze sind idR schwer verständlich, das neue Umgründungssteuergesetz macht dabei keine Ausnahme. Selbst Praktiker kommen hinsichtlich mancher Aussagen in Auslegungsschwierigkeiten, weil die Gesetzesredakteure aus ihrem Wissens- und Diskussionsstand etwas formulieren, was ihnen im Zeitpunkt der Textgestaltung vollkommen klar ist, während der Leser den Zusammenhang mit anderen Regelungen im Gesetz oder außerhalb des Gesetzes nicht oder nur unvollkommen kennt. Eine gute Methode, einen neuen Rechtsstoff zu bewältigen, ist der praktische Fall, an dem das Gesetz gemessen wird. Ich hatte Gelegenheit, anläßlich der Jahrestagung der Kammer der Wirtschaftstreuhänder in Innsbruck das Einbringungsrecht des Art III UmgrStG an zwei mehr oder weniger lebensnahen Beispielen darzustellen. Ich habe versucht, möglichst viele Einzelregelungen des Art III anzusprechen. Ich möchte nachfolgend das erste Beispiel - etwas modifiziert gegenüber jenem in der Tagung - vorlegen und die sich ergebenden Fragen zu beantworten versuchen. Das zweite Beispiel wird im nächsten Heft veröffentlicht werden.

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Artikel-Nr.
RdW 1992, 251

01.07.1992
Heft 7/1992
Autor/in
Werner Wiesner

Hon.-Prof. MR Dr. Werner Wiesner leitete die Abteilung für Einkommen- und Körperschaftsteuer im Bundesministerium für Finanzen; Honorarprofessor an der Wirtschaftsuniversität, lehrt Umgründungssteuerrecht.