Steuerrecht aktuell

Einbringungen von Gebäuden ohne Grund und Boden - § 16 Abs 5 UmgrStG idF JStG 2018

Univ.-Prof. Dr. Reinhold Beiser

Das Jahressteuergesetz 2018 (JStG 2018) verankert in § 16 Abs 5 UmgrStG Regeln zur Einbringung von Gebäuden ohne Grund mithilfe einer Baurechtseinräumung ("Baurechtseinbringung"). Die Neuregelung wird mit einer Trennung von Grund und Gebäude mithilfe wirtschaftlichen Eigentums verglichen. Eine Sanierung misslungener Baurechtseinbringungen wird untersucht.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2018/684

03.10.2018
Heft 18/2018
Autor/in

Univ.-Prof. Dr. Reinhold Beiser lehrt am Institut für Unternehmens- und Steuerrecht an der Universität Innsbruck.

Publikationen:
Steuern – Ein systematischer Grundriss (21. Auflage, 2023) sowie weitere Bücher und zahlreiche Artikel in Fach­zeit­schriften.