Steuerrecht Aktuell

Eine Gleichbehandlung aller Einkommenserzieler in der Besteuerung ihres Markteinkommens - eine einheitliche Markteinkommensteuer statt einer Kombination von Einkommen- und Körperschaftsteuer

Univ.-Prof. Dr. Reinhold Beiser

Was der Gleichheitssatz nach Art 7 B-VG seit mehr als 100 Jahren im Licht der Steuergerechtigkeit fordert, ist nicht leicht umzusetzen: Eine gleichmäßige Besteuerung des Markteinkommens unabhängig von der Qualität der Markteinkommenserzieler als Steuersubjekte der Einkommen- oder Körperschaftsteuer (natürliche Personen, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Vereine, Privatstiftungen, Betriebe gewerblicher Art etc) ist bis heute nicht erreicht worden. Eine gleichmäßige Besteuerung des Markteinkommens bei allen Markteinkommenserzielern entspricht dem Auftrag einer Gleichbehandlung nach Art 7 B-VG und schafft Steuergerechtigkeit als conditio sine qua non einer Abgabenpflicht in einem Rechtsstaat.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2023/459

11.09.2023
Heft 17/2023
Autor/in

Univ.-Prof. i.R. Dr. Reinhold Beiser lehrte am Institut für Unternehmens- und Steuerrecht an der Universität Innsbruck.

Publikationen:
Steuern – Ein systematischer Grundriss (21. Auflage, 2023) sowie weitere Bücher und zahlreiche Artikel in Fach­zeit­schriften.