(Seiler, SWK 8/2010, S 386)
Vielfach haben Inhaber von durchsuchten Räumlichkeiten den Eindruck, sie würden wie festgenommene Schwerverbrecher behandelt. Dieser Eindruck sei oft darauf zurückzuführen, dass den Betroffenen Beschränkungen auferlegt werden, die im Hausdurchsuchungsbefehl keine Deckung finden. Die durchsuchenden Strafverfolgungsorgane könnten dabei in der Regel mit der rechtlichen Unkenntnis der Betroffenen rechnen. Eine vermeintliche Stütze biete ihnen tw ein BMF-Erlass, der in manchen Punkten äußerst fragwürdig erscheine.
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