Artikelrundschau / Jänner 2019 - Teil 1 / Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, Kammerumlage

Eine Kunstfotografie ist kein einfuhrumsatzsteuerlich begünstigter Kunstgegenstand (Pistotnig, BFGjournal 1/2019, S. 33)

MMag. Maria Gold-Tajalli / Mag. Franz Proksch

Für die Einreihung von Kunstwerken sei es unerheblich, wer sie geschaffen hat. Dabei sei aber Vorsicht geboten, weil nicht alles, was eine Künstlerin oder ein Künstler herstellt, auch ein einfuhrumsatzsteuerlich begünstigter Kunstgegenstand sei.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2019/181

28.03.2019
Heft 5/2019