Im Rahmen der 29. Tagung des Expertenausschusses der Vereinten Nationen für internationale Zusammenarbeit in Steuersachen (UN-Steuerausschuss) vom 15.-18. 10. 2024 in Genf sei ein neuer Artikel über Gebühren für grenzüberschreitende Dienstleistungen verabschiedet worden, der in die Aktualisierung 2025 des UN-MA zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen entwickelten Ländern und Entwicklungsländern aufgenommen werden solle. Nach dem neuen Artikel solle der Quellenstaat unabhängig vom Ort der Leistungserbringung ein beschränktes Besteuerungsrecht für Entgelte für Dienstleistungen haben, wenn der Zahler der Entgelte für Dienstleistungen in einem Steuerabkommensstaat ansässig sei oder die Entgelte von einer in seinem Hoheitsgebiet gelegenen Betriebsstätte getragen würden. Stefan Bendlinger gibt einen ersten Überblick, geht auf Zweifelsfragen ein und analysiert die Auswirkungen auf die Praxis.
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