Die Versteinerung des Vorsteuerabzuges für Gebäude im Licht des Unionsrechts
Der Vorsteuerabzug für Gebäude ist im Zeitpunkt des Unionsbeitritts Österreichs mit 1. 1. 1995 "versteinert": Österreich hat sich nicht nur die Beibehaltung der ermäßigten Besteuerung der Wohnraumvermietung mit 10 % USt bei vollem Vorsteuerabzug (statt der unechten Befreiung nach Unionsrecht) vorbehalten. Der Vorsteuerabzug für Gebäude(teile) ist insgesamt nach der Rechtsprechung des VwGH zum UStG 1972 versteinert. In Fällen einer abwechselnden privaten und unternehmerischen Nutzung stellt sich die Frage, wie solche Mischnutzungsfälle unionsrechtskonform mit Rücksicht auf Österreichs Vorbehalte zu lösen sind.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.