(Raab/Renner, UFSjournal 6/2012, S. 208)
Die abgabenrechtliche Beurteilung von Wohnraumüberlassungen an Anteilseigner habe in den letzten Jahren vermehrt Eingang in die Judikatur und Literatur gefunden. Die möglichen Konsequenzen reichen von der Beurteilung des Wohnraums als Privatvermögen in Verbindung mit einer verdeckten Ausschüttung an der Wurzel über eine Berichtigung des Mietzinses bis zur Anerkennung des Mietverhältnisses bzw des der Kapitalgesellschaft entstandenen Aufwands.
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