Steuerrecht aktuell

Einführung eines rechtsformunabhängigen Verlustrücktrags im EStG und KStG durch das Konjunkturstärkungsgesetz 2020

Katharina Geweßler, MSc (WU), BSc (WU), LLB (WU), StB / Franziska Uedl, MSc (WU)

Das Konjunkturstärkungsgesetz 2020 (KonStG 2020) hat zum Ziel, Österreich aus abgabenrechtlicher Sicht gestärkt aus der COVID-19-Krise zu bringen.1 Mit Beschluss vom 7. 7. 2020 (RV 287 BlgNR 27. GP) normierte der Gesetzgeber darin befristet für das Jahr 2020 neben anderen Maßnahmen einen Verlustrücktrag für den betrieblichen Bereich. Der vorliegende Beitrag erörtert die neue Regelung sowie damit verbundene Zweifelsfragen.2

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2020/520

24.08.2020
Heft 15-16/2020
Autor/in
Franziska Leo

Franziska Leo, MSc (WU) (geb. Uedl) ist als Universitätsassistentin an der Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung des Instituts für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen der Wirtschaftsuniversität Wien tätig.

Katharina Geweßler

Katharina Geweßler, MSc (WU), BSc (WU), LLB (WU), StB ist Steuerberaterin bei der ECOVIS Austria Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft m.b.H. in Wien.