Artikelrundschau September 2020 - Teil 1 / Allgemeines - international, EU-Recht, Auslandsbeziehungen

Einfuhr-Versandhandel ab 1. 1. 2021 aus zollrechtlicher und einfuhrumsatzsteuerlicher Sicht (Bieber/Summersberger, SWI 9/2020, S. 471)

Mag. Franz Proksch / Dr. Erik Tajalli

Das System des Import-One-Stop-Shops (IOSS) ersetze nicht die bestehenden Bestimmungen zum umsatzsteuerlichen Einfuhrvorgang, sondern ergänze sie. Die Berechnung und Abwicklung von Einfuhrvorgängen, bei denen die Gegenstände für andere Mitgliedstaaten als den Einfuhrmitgliedstaat bestimmt sind, würde insofern erleichtert, als eine Registrierung in den Bestimmungsmitgliedstaaten nicht mehr erforderlich sei. Ungeachtet der Tatsache, dass IOSS die Einfuhr von Waren vereinfache, könne es zu Verzerrungen zwischen Zoll und Mehrwertsteuer kommen.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2020/738

04.11.2020
Heft 21/2020