Steuerrecht aktuell

Einfuhrumsatzsteuer und Vorsteuerabzug beim Reihengeschäft

Dr. Elisabeth Marecek

Gem § 12 Abs 1 Z 2 UStG kann der Unternehmer die entrichtete Einfuhrumsatzsteuer für Gegenstände, die für sein Unternehmen eingeführt worden sind, als Vorsteuer abziehen.

Beim Reihengeschäft kann uU ein Unternehmer in der Kette der Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer sein, ein anderer Unternehmer führt die Gegenstände für sein Unternehmen ein. Das führt dazu, dass der Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer hinsichtlich der Einfuhrumsatzsteuer nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2008/203

03.03.2008
Heft 5/2008
Autor/in
Elisabeth Marecek

Dr. Elisabeth Marecek ist Prüferin in der Sondergruppe für die Prüfung von Auslandsbeziehungen und Vortragende an der Bundesfinanzakademie.