Bieber bestreite eine strikte Trennung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer nach der Rechtsprechung des EuGH. Ihm zufolge habe der EuGH den Zusammenhang zwischen der Einfuhrumsatzsteuer und den Zöllen bestätigt. Diese Ansicht sowie die erste österr Gerichtsentscheidung zur Umsetzung der neuen Rechtsprechung des EuGH zum Zollverfahren 42 bedürften der Klärung.
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