(Weber, RWZ 2008/82, S. 297)
Ziel der verpflichtenden elektronischen Einreichung von Jahresabschlüssen ist die Erleichterung der Offenlegung für Unternehmer wie auch für Gerichte. Dies sei im Grundsatz wohl gelungen, jedoch sind dabei auch eine Reihe von Fragen aufgekommen, die im Artikel erörtert werden.
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