Wirtschaftsrecht

Einige Fragen zur Organhaftung in AG und GmbH

Hans-Georg Koppensteiner

Die Haftung von Geschäftsleitern und Mitgliedern des Aufsichtsrates ist auch in Österreich vielfach erörtert worden. Doch gibt es, wie eine rezente Untersuchung deutlich gemacht hat,1 noch immer eine Reihe von Fragen, die es nützlich erscheinen lassen, sie erneut aufzugreifen. Gegenstand der folgenden Überlegungen ist die Verantwortlichkeit von Geschäftsleitern und Aufsichtsräten in AGs und GmbHs gegenüber der Gesellschaft, also nicht im Verhältnis zu Dritten.2 Auf Gesellschafterbeschlüsse und damit verbundene Haftungsfragen gehe ich nicht ein. Zu unterscheiden sind organschaftliche, vertrags- und deliktsrechtliche Haftungsgrundlagen. Dem entsprechend ist der folgende Text gegliedert.

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Artikel-Nr.
RdW 2024/182

15.04.2024
Heft 4/2024
Autor/in
Hans-Georg Koppensteiner

Em o. Univ.-Prof. Dr. Hans-Georg Koppensteiner, LL.M. (Berkeley), ist an der Universität Salzburg tätig. Er war Gastprofessor an verschiedenen ausländischen Universitäten und ist wirkliches Mitglied der Österreichischen Akademie der Wissenschaften.