Wirtschaftsrecht

Einige Fragen zur Zuständigkeit nach CMR und EuGV-VO - Teil 2

RA Dr. Peter Csoklich

Im ersten Teil (siehe RdW 2003/103, S. 129) wurde das Verhältnis der Zuständigkeitsregelungen der CMR zu denen des österreichischen Rechts, einschließlich der Bestimmungen der EuGV-VO bzw des LGVÜ/EuGVÜ, behandelt. In diesem Teil wird die Frage der Wirksamkeit von Zuständigkeitsvereinbarungen, insbesondere über§ 65 AÖSp, sowie die Frage behandelt, ob eine negative Feststellungsklage in einem CMR-Mitgliedstaat eine nachfolgende Leistungsklage in einem anderen CMR-Mitgliedstaat ausschließt.

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Artikel-Nr.
RdW 2003/152

15.04.2003
Heft 4/2003
Autor/in
Peter Csoklich

RA Mag. Dr. Peter Csoklich studierte Rechtswissenschaft und Betriebswirtschaft in Wien; seit 1993 Partner in der Doralt Seist Csoklich Rechtsanwaltspartnerschaft; Mitglied des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer Wien; Honorarprofessor an der Wirtschaftsuniversität Wien; Vertreter des ÖRAK in CCBE-Arbeitsgruppen, ua zum Europäischen Vertragsrecht.

Publikationen:

Zahlreiche Publikationen auf dem Gebiet des Handels- und Gesellschaftsrechts, etwa International Encyclopedia of Transport Law – Austria2 (gemeinsam mit Jesser), in: International Encyclopedia of Law (2008); Kommentar zu den österr. Parallelbestimmungen zu §§ 63-65, 72–75 dAktG, in: Münchner Kommentar zum Aktiengesetz3 (2008-2012); Kommentierung der §§ 67-70 AktG in Doralt/Nowotny/Kalss, Kommentar zum Aktiengesetz2 (2012); Kommentierung der §§ 407–451 UGB, AÖSp, CMR, in: Jabornegg/Artmann, UGB-Kommentar2 (2010).